Abschreibung eines Windparks

Die Komponenten eines Windparks sind zwar einzeln, aber immerhin einheitlich über 16 Jahre abzuschreiben.

Erneu­er­ba­re Ener­gi­en spie­len auch im Steu­er­recht eine immer grö­ße­re Rol­le. Kein Wun­der also, dass sich der Bun­des­fi­nanz­hof mit der Abschrei­bung eines Wind­parks befas­sen muss­te. Er kam zu dem Ergeb­nis, dass zwar der Wind­park in meh­re­re Wirt­schafts­gü­ter auf­zu­tei­len ist, näm­lich die ein­zel­nen Wind­rä­der samt Trans­for­ma­tor, die Ver­ka­be­lung bis zum Strom­netz samt der Über­ga­be­sta­ti­on und die Anla­ge der Zugangs­we­ge. Aller­dings sind alle Wirt­schafts­gü­ter ein­heit­lich über eine Nut­zungs­dau­er von 16 Jah­ren abzu­schrei­ben und nicht, wie sich das Finanz­amt das vor­stellt, über teil­wei­se deut­lich län­ge­re Zeit­räu­me.