Verlustverrechnung auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob der Wegfall der Verlustverrechnung bei einem Gesellschafterwechsel verfassungswidrig ist.

Für den Fall eines Gesell­schaf­ter­wech­sels sieht eine Vor­schrift im Kör­per­schaft­steu­er­ge­setz ein teil­wei­ses oder sogar voll­stän­di­ges Ver­bot der Ver­lust­ver­rech­nung von bis­her auf­ge­lau­fe­nen Ver­lus­ten vor. Was in ers­ter Linie den Han­del mit Ver­lust­män­teln begren­zen soll­te, kann im Ein­zel­fall Unter­neh­men aber auch an den Rand des Ruins trei­ben. Das Finanz­ge­richt Ham­burg sieht dar­in einen Ver­stoß gegen das Prin­zip der Besteue­rung nach der wirt­schaft­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit und hat daher dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Fra­ge vor­ge­legt, ob die­se Vor­schrift gegen das Grund­ge­setz ver­stößt.

Anlass für die­se Vor­la­ge war die Kla­ge eines Unter­neh­mens, das erst im drit­ten Jahr sei­ner Tätig­keit einen Gewinn erwirt­schaf­tet hat­te. Der Gewinn wäre durch die Ver­lust­ver­rech­nung steu­er­frei geblie­ben, wenn nicht einer der bei­den Gesell­schaf­ter aus­ge­stie­gen wäre, und die auf ihn ent­fal­len­den Ver­lus­te damit ver­lo­ren gegan­gen wären. Bis zur Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts soll­ten Unter­neh­men in einer ver­gleich­ba­ren Situa­ti­on also in jedem Fall gegen den Steu­er­be­scheid Ein­spruch mit Ver­weis auf das lau­fen­de Ver­fah­ren ein­le­gen.