Verwertung von angekauften ausländischen Bankdaten zulässig
Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits entschieden, dass die angekauften CDs mit Daten über ausländische Konten deutscher Steuerzahler im Steuerstrafverfahren verwendet werden dürfen und damit zum Beispiel als Grundlage für einen Durchsuchungsbeschluss dienen können. Jetzt hat sich erstmals ein Finanzgericht zur Verwendung der Daten im normalen Veranlagungsverfahren geäußert: Für das Finanzgericht Köln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Auswertung einer vom Fiskus angekauften Steuerdaten-CD im Besteuerungsverfahren rechtmäßig ist.
Das Finanzamt darf daher die Kapitaleinkünfte der dort genannten Steuerzahler schätzen, selbst wenn sonst keine Beweise für Kapitalvermögen im Ausland vorliegen und eine Wohnungsdurchsuchung ebenfalls keine weiteren Beweise erbracht hat. Ein Beweisverwertungsverbot folgt auch nicht aus einer behördlichen Straftat, denn bei den Daten liegt mangels “Sache” keine Hehlerei vor, und der strafbare Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen schützt nur die Bank, nicht jedoch deren Kunden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026