Grundstücksübertragung bei eingetragenen Lebenspartnern

Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist.

Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2010 wur­den ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner nicht nur bei der Erb­schaft­steu­er mit Ehe­part­nern voll­stän­dig gleich­ge­stellt, son­dern auch bei der Grund­er­werb­steu­er. Seit­her sind Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­über­tra­gun­gen zwi­schen ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­nern steu­er­frei mög­lich. Das hat das Finanz­ge­richt Müns­ter nun zum Anlass genom­men, die Recht­mä­ßig­keit der alten Rege­lung, nach der Lebens­part­ner die nor­ma­le Grund­er­werb­steu­er zah­len muss­ten, in Fra­ge zu stel­len. Das Gericht hat daher dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Fra­ge nach der Ver­fas­sungs­wid­rig­keit der alten Rege­lung vor­ge­legt.