Besteuerung des Entnahmeeigenverbrauchs

Der Europäische Gerichtshof hat über die Besteuerung des Entnahmeeigenverbrauchs entschieden.

Es ist seit jeher strei­tig, ob der Unter­neh­mer den Eigen­ver­brauch auch dann zu ver­steu­ern hat, wenn der in das Pri­vat­ver­mö­gen über­führ­te Gegen­stand ohne Vor­steu­er­ab­zug erwor­ben wor­den ist. Die Finanz­ver­wal­tung hat hier­auf kei­ne Rück­sicht genom­men. So muss­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) den Fall ent­schei­den, dass ein Pkw, der von pri­vat ohne Vor­steu­er­ab­zug erwor­ben wor­den war, bei der Ent­nah­me aus dem Betriebs­ver­mö­gen besteu­ert wer­den soll­te. Der EuGH ent­schied, dass eine Eigen­ver­brauch­be­steue­rung nur inso­weit erfolgt, als das Unter­neh­men einen Vor­steu­er­ab­zug in Anspruch genom­men hat­te. Das war z.B. bei Ein­bau­ten in den Pkw der Fall.