Das Euro-Bilanzgesetz

Seit dem 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände (kurz: Euro-Bilanzgesetz).

Das Euro-Bilanz­ge­setz regelt in ers­ter Linie die Umstel­lung von noch in DM aus­ge­drück­ten Geld­be­trä­gen in bilanz­recht­li­chen Bestim­mun­gen des Han­dels­ge­setz­bu­ches und ande­rer Geset­ze auf Euro zum 1. Janu­ar 2002. Wei­ter­hin wird eine exter­ne Qua­li­täts­kon­trol­le für genos­sen­schaft­li­che Prü­fungs­ver­bän­de ein­ge­führt, die den Grund­sät­zen der jüngst ein­ge­führ­ten Qua­li­täts­kon­trol­le für Wirt­schafts­prü­fer und ver­ei­dig­te Buch­prü­fer ent­spricht.

Die für die Unter­schei­dung von klei­nen, mitt­le­ren und gro­ßen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und GmbH & Co KG und die Befrei­ung von der Kon­zern­rech­nungs­le­gungs­pflicht maß­geb­li­chen Schwel­len­wer­te wer­den mit einer sinn­vol­len Glät­tung auf Euro umge­stellt. Dabei wird der DM-Betrag zugrun­de gelegt und auf einen glat­ten Euro­be­trag auf­ge­run­det. Die Umstel­lung auf den Euro wird bei zahl­rei­chen ande­ren bilanz­recht­li­chen Ein­zel­vor­schrif­ten eben­falls im Ver­hält­nis 2:1 vor­ge­nom­men.