Lebensdirektversicherungen und die Riester-Rente

Eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers sind Lebensdirektversicherungen.

Die Ries­ter-Ren­te wird trotz ihrer staat­li­chen För­de­rung von vie­len Fach­leu­te skep­tisch beur­teilt. Es ist eine ein­fa­che Tat­sa­che, dass abso­lut siche­re Ver­mö­gens­an­la­gen kei­ne aus­rei­chen­de Ren­di­te erbrin­gen. Das bei jeder Anla­ge vor­han­de­ne Risi­ko wird durch einen Risi­ko­zu­schlag zum Zins hono­riert. Anla­gen ohne jedes Risi­ko erbrin­gen nur Mager­zin­sen. Der Anle­ger wird nur vor einem Ver­mö­gens­ver­lust geschützt, d.h. die Rück­zah­lung des ein­ge­zahl­ten Kapi­tals wird garan­tiert, mehr nicht.

Es ist daher wich­tig, dass Sie sich wei­ter­hin nach ande­ren For­men der Alters­si­che­rung umse­hen. Nach wie vor attrak­tiv für Unter­neh­men und deren Mit­ar­bei­ter ist eine Lebens­di­rekt­ver­si­che­rung. Der Gesetz­ge­ber hat für die Mit­ar­bei­ter eine zusätz­li­che Sicher­heit geschaf­fen. Alle Ent­gelt­um­wand­lun­gen, die nach dem 31. Dezem­ber 2000 ver­ein­bart wur­den, sind sofort unver­fall­bar.