Digitale Lohn-Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung
Die Finanzverwaltung hat einen neuen Standard für die Datenbereitstellung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung entwickelt.
Um ihre Datenzugriffsrechte im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung effizienter nutzen zu können, hat sich die Finanzverwaltung einen neuen Standard ausgedacht — die Digitale Lohn-Schnittstelle (DLS). Niemand ist verpflichtet, die Daten in diesem Format zu übergeben, allerdings erhofft sich die Finanzverwaltung eine möglichst baldige und umfassende Verbreitung des Formats in den Lohnabrechnungsprogrammen. Die Nutzung des Formats ist durchaus auch im Interesse der Arbeitgeber, weil die Lohnsteuer-Außenprüfung dann schneller und mit weniger Aufwand für den Betrieb abgeschlossen werden kann. Natürlich brauchen Sie sich ohnehin um nichts zu kümmern, wenn Sie Ihre Lohnabrechnung durch uns erledigen lassen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften