Digitale Lohn-Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung

Die Finanzverwaltung hat einen neuen Standard für die Datenbereitstellung bei der Lohnsteuer-Außenprüfung entwickelt.

Um ihre Daten­zu­griffs­rech­te im Rah­men einer Lohn­steu­er-Außen­prü­fung effi­zi­en­ter nut­zen zu kön­nen, hat sich die Finanz­ver­wal­tung einen neu­en Stan­dard aus­ge­dacht — die Digi­ta­le Lohn-Schnitt­stel­le (DLS). Nie­mand ist ver­pflich­tet, die Daten in die­sem For­mat zu über­ge­ben, aller­dings erhofft sich die Finanz­ver­wal­tung eine mög­lichst bal­di­ge und umfas­sen­de Ver­brei­tung des For­mats in den Lohn­ab­rech­nungs­pro­gram­men. Die Nut­zung des For­mats ist durch­aus auch im Inter­es­se der Arbeit­ge­ber, weil die Lohn­steu­er-Außen­prü­fung dann schnel­ler und mit weni­ger Auf­wand für den Betrieb abge­schlos­sen wer­den kann. Natür­lich brau­chen Sie sich ohne­hin um nichts zu küm­mern, wenn Sie Ihre Lohn­ab­rech­nung durch uns erle­di­gen las­sen.