Teilwertabschreibung auf Fondsanteile
Nach der Teilwertabschreibung auf Aktien gibt es jetzt auch Vorgaben für eine Teilwertabschreibung auf Fondsanteile im Anlagevermögen.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs, dass Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen grundsätzlich möglich sind, wendet die Finanzverwaltung jetzt auch auf Anteile an Aktienfonds an. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fondsvermögen zu mindestens 51 % aus börsennotierten Aktien besteht. Außerdem muss der Rücknahmepreis zum Bilanzstichtag um mindestens 40 % oder an diesem und dem vorhergehenden Bilanzstichtag um mindestens 25 % unter die Anschaffungskosten gesunken sein, damit eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage