Umzugskostenpauschalen werden erneut angehoben

Für Umzüge nach dem 31. Juli 2011 gelten höhere Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten.

Bereits zum zwei­ten Mal in die­sem Jahr wer­den die Pausch- und Höchst­be­trä­ge für die steu­er­li­che Aner­ken­nung von Umzugs­kos­ten ange­ho­ben. Der Höchst­be­trag für die Aner­ken­nung umzugs­be­ding­ter Unter­richts­kos­ten für ein Kind steigt auf 1.617 Euro (+ 5 Euro). Die Pausch­be­trä­ge für sons­ti­ge Umzugs­aus­la­gen betra­gen zukünf­tig für Ver­hei­ra­te­te 1.283 Euro (+ 4 Euro) und für Ledi­ge 641 Euro (+ 1 Euro). Für jede wei­te­re Per­son mit Aus­nah­me des Ehe­gat­ten erhö­hen sich die Pausch­be­trä­ge um 283 Euro statt 282 Euro. In der Regel wer­den die Beträ­ge nur zum Jah­res­wech­sel ange­passt. Die­se zwei­te Anhe­bung gilt ab dem 1. August 2011, wobei ent­schei­dend ist, wann der Umzug been­det wird.