Belegnachweis bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Auch ein CMR-Frachtbrief, der nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist, gilt als umsatzsteuerlich einwandfreier Versendungsnachweis.

Ein CMR-Fracht­brief ist auch dann umsatz­steu­er­lich als Ver­sen­dungs­be­leg anzu­er­ken­nen, wenn er nicht vom Auf­trag­ge­ber des Fracht­füh­rers unter­zeich­net ist. Mit die­ser Ent­schei­dung stellt sich der Bun­des­fi­nanz­hof gegen die stren­ge­ren Form­erfor­der­nis­se der Finanz­ver­wal­tung.