Immobilienkauf vom Exgatten
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.
Auf den Kauf einer Immobilie von nahen Verwandten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch für den Kauf vom früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Vereinbaren die Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten, ist der spätere Kauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts ebenfalls steuerfrei. Das gilt allerdings nur, wenn das Vorkaufsrecht gegenüber dem Expartner ausgeübt wird. Nach dessen Tod ist der Kauf von den Erben nicht mehr steuerfrei möglich.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR