Bundesrat blockiert Steuererleichterungen

Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.

In der letz­ten Sit­zung vor der par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pau­se am 8. Juli 2011 hat der Bun­des­rat ganz über­ra­schend sowohl dem Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 als auch dem Gesetz zur steu­er­li­chen För­de­rung von ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­maß­nah­men an Wohn­ge­bäu­den die Zustim­mung ver­wei­gert. Im Fall des Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­set­zes 2011 kam der Wider­stand der Län­der zwar nicht ohne Vor­war­nung, aller­dings waren alle Betei­lig­ten davon aus­ge­gan­gen, dass der Bun­des­rat den Ver­mitt­lungs­aus­schuss anru­fen wür­de. Vor­erst ste­cken nun bei­de Geset­ze in einer Sack­gas­se.

Ärger­lich ist die­se uner­war­te­te Wen­dung vor allem für Unter­neh­mer, denn mit dem Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 soll­te ab dem 1. Juli 2011 die Signa­tur­pflicht für elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen gestri­chen wer­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat zwar ange­deu­tet, dass die rück­wir­ken­de Ände­rung in jedem Fall umge­setzt wer­den soll, doch nun kann es noch Mona­te dau­ern, bis eine soli­de gesetz­li­che Grund­la­ge dafür exis­tiert. Ange­sichts der enor­men finan­zi­el­len Risi­ken bei einer mög­li­chen Ver­sa­gung des Vor­steu­er­ab­zugs soll­ten Sie daher noch kei­nen Gebrauch von der Erleich­te­rung machen, solan­ge nicht sicher ist, dass sie in die­ser Form auch Gel­tung haben wird.

Ande­re rück­wir­ken­de Ände­run­gen im Gesetz betref­fen die Ein­kom­men­steu­er. Hier bleibt aller­dings noch etwas Zeit, denn die­se Ände­run­gen wür­den größ­ten­teils erst nächs­tes Jahr eine Rol­le spie­len, weil erst dann die Steu­er­ver­an­la­gung für 2011 erfolgt. Ledig­lich die Anhe­bung des Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trags von 920 Euro auf 1.000 Euro soll­te nach dem Gesetz bereits in die­sem Jahr beim Lohn­steu­er­ab­zug für den Dezem­ber berück­sich­tigt wer­den. Soll es dabei blei­ben, muss sich der Gesetz­ge­ber also beei­len, damit eine recht­zei­ti­ge tech­ni­sche Umset­zung noch mög­lich ist.

Auch bei der steu­er­li­chen För­de­rung für eine ener­ge­ti­sche Wohn­ge­bäu­de­sa­nie­rung herrscht nun wie­der Unsi­cher­heit: Ursprüng­lich soll­te die För­de­rung erst am 1. Janu­ar 2012 in Kraft tre­ten, doch der Bun­des­tag hat­te den Ter­min vor­ge­zo­gen. Damit wären dann auch bereits begon­ne­ne Sanie­rungs­maß­nah­men geför­dert wor­den, sofern der Beginn der Maß­nah­me nicht vor dem 6. Juni 2011 (Tag des Kabi­netts­be­schlus­ses) liegt. Immo­bi­li­en­be­sit­zer, die noch nicht mit Sanie­rungs­maß­nah­men begon­nen haben und trotz­dem die För­de­rung nut­zen wol­len, soll­ten also sicher­heits­hal­ber mit dem Bau­an­trag oder der Ein­rei­chung der Bau­un­ter­la­gen noch etwas war­ten, bis auch hier die wei­te­re Ent­wick­lung des Vor­ha­bens abseh­bar ist.

Im Wesent­li­chen geht es den Bun­des­län­dern, die gegen die Geset­ze gestimmt haben, ums Geld, aber auch ande­re Argu­men­te spie­len eine Rol­le. Die Kri­tik­punk­te der Oppo­si­ti­on im Bun­des­rat haben wir hier für Sie zusam­men­ge­stellt, denn dar­aus lässt sich able­sen, wo am ehes­ten Ände­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, um den Geset­zes­vor­ha­ben doch noch zum Erfolg zu ver­hel­fen:

  • Die Mehr­heit der Bun­des­län­der ist gegen die Ein­füh­rung der Mög­lich­keit, die Steu­er­erklä­run­gen jeweils für zwei Jah­re gemein­sam abzu­ge­ben. Aller­dings ist die Begrün­dung der Län­der für ihre ableh­nen­de Hal­tung etwas wider­sprüch­lich: Einer­seits fürch­ten sie dadurch höhe­re Büro­kra­tie­kos­ten in der von den Län­dern getra­ge­nen Finanz­ver­wal­tung, ande­rer­seits argu­men­tie­ren sie, die­se Mög­lich­keit wür­de ohne­hin nur von weni­gen Steu­er­zah­lern genutzt, weil der Groß­teil der Berech­tig­ten eine Erstat­tung erwar­tet und daher auch wei­ter­hin die Steu­er­erklä­rung jähr­lich abge­ben wür­de.

  • Eben­falls schon län­ger bekannt ist die Ableh­nung der Län­der gegen die Ein­füh­rung einer Baga­tell­gren­ze bei der ver­bind­li­chen Aus­kunft. Die Län­der wol­len hier nicht auf die Gebüh­ren­ein­nah­men von bis zu 191 Euro pro Fall ver­zich­ten.

  • Schließ­lich woll­ten die Bun­des­län­der im Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz auch eine Anhe­bung des Behin­der­ten-Pausch­be­trags durch­set­zen, der seit 1975 unver­än­dert ist. Gleich­zei­tig soll­te des­sen Abgel­tungs­wir­kung auf alle krank­heits-, pfle­ge- und behin­der­ten­be­ding­ten Kos­ten aus­ge­wei­tet wer­den, wobei der Nach­weis der tat­säch­li­chen Kos­ten wei­ter­hin mög­lich bleibt.

  • An der steu­er­li­chen För­de­rung der Wohn­ge­bäu­de­sa­nie­rung stört die Län­der der zu erwar­ten­de Ein­nah­me­aus­fall durch die höhe­ren Abschrei­bun­gen und Son­der­aus­ga­ben, der pro Jahr mehr als 1,5 Mrd. Euro aus­macht, wovon die Län­der 57,5 % zu schul­tern haben. Außer­dem kri­ti­sie­ren die ableh­nen­den Län­der, dass durch die För­de­rung über den Steu­er­ab­zug Spit­zen­ver­die­ner mit hohem Steu­er­satz stär­ker geför­dert wer­den als Immo­bi­li­en­be­sit­zer mit durch­schnitt­li­chem Ein­kom­men.

Wie es nun mit den Geset­zen wei­ter­geht, ist noch völ­lig offen. Der Bun­des­tag und die Bun­des­re­gie­rung haben nun die Mög­lich­keit, ihrer­seits den Ver­mitt­lungs­aus­schuss anzu­ru­fen, wenn sie die Geset­zes­vor­ha­ben nicht beer­di­gen wol­len. Dies ist die wahr­schein­lichs­te Lösung.

Eine ande­re Mög­lich­keit besteht dar­in, die unstrit­ti­gen Ände­run­gen statt­des­sen in das nächs­te Steu­er­än­de­rungs­ge­setz auf­zu­neh­men. So oder so wer­den aber bis zur Ver­kün­dung eines fer­ti­gen Geset­zes noch meh­re­re Mona­te ins Land gehen, weil Bun­des­tag und Bun­des­rat erst ein­mal bis Mit­te Sep­tem­ber Som­mer­pau­se haben.