Amtliche Vordrucke für Anträge auf Eigenheimzulage

Bei der Beantragung der Eigenheimzulage müssen Sie nicht unbedingt die amtlichen Vordrucke verwenden.

Es ist grund­sätz­lich mög­lich, dass Sie die Eigen­heim­zu­la­ge mit einem nicht amt­li­chen Vor­druck bean­tra­gen. Bei der Ver­wen­dung nicht amt­li­cher Vor­dru­cke müs­sen Sie dann jedoch dar­auf ach­ten, dass der Zula­ge­an­trag fol­gen­de Wahr­heits­ver­si­che­rung ent­hält:

Ich ver­si­che­re, dass ich die in dem amt­li­chen Vor­druck gefor­der­ten Anga­ben wahr­heits­ge­mäß nach bes­tem Wil­len und Gewis­sen gemacht habe.”

Die­se Wahr­heits­ver­si­che­rung müs­sen Sie unter­schrei­ben. Sie muss sich im übri­gen auch auf die im amt­li­chen Vor­druck vor­ge­se­he­nen Hin­wei­se auf Anzei­ge­pflich­ten und straf­recht­li­che Fol­gen ihrer Ver­let­zung und die Anga­be fal­scher Tat­sa­chen bezie­hen.