Verbesserte Familienförderung

Seit dem 1. Januar gilt die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs.

Am 1. Janu­ar 2002 trat die zwei­te Stu­fe des Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleichs in Kraft. Da die Ände­run­gen recht umfang­reich sind, wol­len wir Ihnen hier noch ein­mal einen Über­blick geben:

  • Das Kin­der­geld für das ers­te und zwei­te Kind wur­de von 138 auf 154 Euro erhöht.

  • Der Kin­der­frei­be­trag wur­de von 3564 auf 3648 Euro ange­ho­ben.

  • Erwerbs­be­ding­te Auf­wen­dun­gen für Kin­der­be­treu­ung, die 1548 Euro über­stei­gen, kön­nen von nun an bis zu wei­te­ren 1500 Euro als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen ange­führt wer­den.

  • Für voll­jäh­ri­ge Kin­der, die sich in Aus­bil­dung befin­den und aus­wärts unter­ge­bracht sind, kön­nen Sie außer­halb des Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleichs einen Son­der­be­darf in Höhe von 924 Euro gel­tend machen.

  • Der Aus­bil­dungs­be­darf wur­de in den neu­en ein­heit­li­chen Frei­be­trag für Betreu­ung und Erzie­hung oder Aus­bil­dung ein­be­zo­gen. So wird sicher­ge­stellt, dass Ihren Kin­dern bis zum Anschluss ihrer Aus­bil­dung Kin­der­geld gewährt wird und Frei­be­trä­ge in ein­heit­li­cher Höhe genutzt wer­den kön­nen.

  • Der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug von Auf­wen­dun­gen für haus­wirt­schaft­li­che Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se wur­de gestri­chen.

  • Der Haus­halts­frei­be­trag wird sozi­al­ver­träg­lich abge­schmol­zen.