Solidaritätszuschlag ist wieder einmal verfassungsgemäß

In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof den Soli zur Körperschaftsteuer für 2007 als verfassungsgemäß eingestuft.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat die Kla­ge einer GmbH gegen den Soli­da­ri­täts­zu­schlag auf die Kör­per­schaft­steu­er im Jahr 2007 abge­wie­sen. Die Erhe­bung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags sei ver­fas­sungs­ge­mäß, mei­nen die Rich­ter. Dies ist nur das neu­es­te in einer mitt­ler­wei­le lan­gen Rei­he von Urtei­len und Beschlüs­sen, die die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Solis fest­stel­len. Immer­hin besteht die Mög­lich­keit, dass die immer wie­der auf­kom­men­den Kla­gen aber doch irgend­wann den Gesetz­ge­ber dazu bewe­gen, den Soli abzu­schaf­fen.