Steuerabkommen mit der Schweiz abgeschlossen

Ab 2013 garantiert das Abkommen mit der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf alle deutschen Kapitalanlagen.

Am 10. August 2011 hat eine schwe­re Geburt ihr vor­läu­fi­ges Ende gefun­den, denn an die­sem Tag haben die Unter­händ­ler der Schweiz und Deutsch­lands die Ver­hand­lun­gen über offe­ne Steu­er­fra­gen abge­schlos­sen und ein Steu­er­ab­kom­men para­phiert. Das Abkom­men soll in den nächs­ten Wochen durch die bei­den Regie­run­gen unter­zeich­net wer­den und könn­te Anfang 2013 in Kraft tre­ten.

Es sieht vor, dass Per­so­nen mit Wohn­sitz in Deutsch­land ihre bestehen­den Bank­be­zie­hun­gen in der Schweiz nach­be­steu­ern kön­nen, indem sie ent­we­der eine ein­ma­li­ge Steu­er­zah­lung leis­ten oder ihre Kon­ten offen­le­gen. Künf­ti­ge Kapi­tal­erträ­ge deut­scher Anle­ger in der Schweiz unter­lie­gen einer Abgel­tungs­teu­er, deren Erlös die Schweiz an die deut­schen Behör­den über­weist. Ins­be­son­de­re ent­hält das Abkom­men fol­gen­de Punk­te:

  • Abgel­tungs­teu­er für die Zukunft: Künf­ti­ge Kapi­tal­erträ­ge sol­len unmit­tel­bar über eine Abgel­tungs­teu­er erfasst wer­den. Der ein­heit­li­che Steu­er­satz wur­de auf 26,375 % fest­ge­legt. Dies ent­spricht dem in Deutsch­land gel­ten­den Steu­er­satz für die Abgel­tungs­teu­er. Die Abgel­tungs­teu­er ist eine Quel­len­steu­er, nach deren Bezah­lung grund­sätz­lich die Steu­er­pflicht gegen­über dem Wohn­sitz­staat erfüllt ist.

  • Ver­gan­gen­heits­be­steue­rung: Zur Nach­be­steue­rung bestehen­der Geld­an­la­gen in der Schweiz haben deut­sche Anle­ger ein­ma­lig die Mög­lich­keit, eine pau­scha­le Steu­er zu ent­rich­ten. Die Höhe die­ser Steu­er liegt zwi­schen 19 und 34 % des Ver­mö­gens­be­stan­des und rich­tet sich nach der Dau­er der Kun­den­be­zie­hung sowie des Anfangs- und End­be­tra­ges des Kapi­tal­be­stan­des. Alter­na­tiv kön­nen die Anle­ger ihre Bank­be­zie­hung in der Schweiz gegen­über den deut­schen Behör­den offen­le­gen.

  • Aus­kunfts­ge­su­che: Um zu ver­hin­dern, dass neu­es unver­steu­er­tes Geld in der Schweiz ange­legt wird, wur­de ver­ein­bart, dass die deut­schen Behör­den Aus­kunfts­ge­su­che stel­len kön­nen, die den Namen des Kun­den, jedoch nicht zwin­gend den Namen der Bank ent­hal­ten müs­sen. Die Gesu­che sind zah­len­mä­ßig beschränkt und bedür­fen eines plau­si­blen Anlas­ses. Die Anzahl wird für die ers­ten bei­den Jah­re bei 750 bis 999 Gesu­chen lie­gen, danach fin­det eine Anpas­sung statt. Soge­nann­te “Fishing Expe­di­ti­ons” sind dadurch aus­ge­schlos­sen.

  • Wei­te­re Ele­men­te: Die Schweiz und Deutsch­land haben beschlos­sen, den gegen­sei­ti­gen Markt­zu­tritt für Finanz­in­sti­tu­te zu erleich­tern. Ins­be­son­de­re wird die Durch­füh­rung des Frei­stel­lungs­ver­fah­rens für schwei­ze­ri­sche Ban­ken in Deutsch­land ver­ein­facht und die Pflicht zur Anbah­nung von Kun­den­be­zie­hun­gen über ein Insti­tut vor Ort auf­ge­ho­ben. Eben­falls wur­de die Pro­ble­ma­tik des Kaufs steu­er­erheb­li­cher Daten gelöst. Zum Paket gehört auch die Lösung der Pro­ble­ma­tik mög­li­cher Straf­ver­fol­gung von Bank­mit­ar­bei­tern.

Das Abkom­men erfüllt die Vor­aus­set­zung eines guten Kom­pro­mis­ses — kei­ne Sei­te kann damit wirk­lich zufrie­den sein. Wäh­rend sich Deutsch­land mehr Zugriff auf die Schwei­zer Bank­da­ten gewünscht hät­te, sind der Schweiz schon die jetzt gemach­ten Zuge­ständ­nis­se unlieb­sam. Unter­des­sen kamen in den letz­ten Wochen Gerüch­te auf, Deutsch­land hät­te wie­der eine CD mit Schwei­zer Steu­er­da­ten ange­kauft.

Das haben die Finanz­ver­wal­tun­gen von Bund und Län­der demen­tiert. Im ver­gan­ge­nen Jahr wäre die­ses Demen­ti sicher glaub­wür­dig gewe­sen, denn der Fis­kus war dar­an inter­es­siert, sol­che Ankäu­fe publik zu machen, um Steu­er­sün­der zu einer Selbst­an­zei­ge zu moti­vie­ren. Jetzt aber besteht auch die Mög­lich­keit, dass das Demen­ti falsch ist und ledig­lich dem Zweck dien­te, die jetzt getrof­fe­ne Ver­ein­ba­rung mit der Schweiz nicht durch einen neu­en Daten­kauf zu sabo­tie­ren.