Bundesweite Gnadenfrist für EHEC-geschädigte Landwirte

Bis Ende Oktober können EHEC-geschädigte Betriebe aus der Landwirtschaft auf Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung zurückgreifen.

Der Bil­lig­keits­er­lass des Finanz­mi­nis­te­ri­ums Baden-Würt­tem­berg für land­wirt­schaft­li­che Betrie­be, die durch die EHEC-Epi­de­mie geschä­digt wur­den, gilt nun bun­des­weit. Nach­weis­lich unmit­tel­bar und nicht uner­heb­lich Betrof­fe­ne kön­nen daher bis zum 31. Okto­ber 2011 von den Bil­lig­keits­maß­nah­men Gebrauch machen, zu denen ins­be­son­de­re zins­freie Steu­er­stun­dun­gen und der Ver­zicht auf Voll­stre­ckungs­maß­nah­men gehö­ren.