Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber

Das Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.

Ver­mie­ten Sie Ihrem Arbeit­ge­ber einen Büro­raum, kann sich das pau­schal ver­ein­bar­te Ent­gelt als Arbeits­lohn dar­stel­len. Erst wenn ein für Geschäfts­räu­me übli­cher Miet­ver­trag vor­liegt, kön­nen eigen­stän­di­ge Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung vor­lie­gen. Sind Sie und Ihr Ehe­gat­te Eigen­tü­mer des ver­mie­te­ten Büros, so erzielt Ihr Ehe­gat­te, wenn er nicht Arbeit­neh­mer bei Ihrem Arbeit­ge­ber ist, in jedem Fall Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung. Glei­ches gilt für den Fall, dass der Ehe­gat­te allei­ni­ger Eigen­tü­mer ist.