Gebührenfreier PC im Heimbüro

Ein beruflich genutzter PC im häuslichen Arbeitszimmer von Freiberuflern und Selbstständigen unterliegt der Gebührenbefreiung für Zweitgereäte.

Selbst­stän­di­ge oder Frei­be­ruf­ler, die in ihrem Heim­bü­ro einen inter­net­fä­hi­gen PC auch beruf­lich nut­zen, müs­sen für den PC kei­ne zusätz­li­che Rund­funk­ge­bühr zah­len, wenn in der Woh­nung schon ein pri­vat genutz­tes Rund­funk­ge­rät ange­mel­det ist. Die Gebüh­ren­be­frei­ung für Zweit­ge­rä­te gilt also auch für beruf­lich genutz­te PCs, das hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in drei Ver­fah­ren ein­deu­tig ent­schie­den. Für die Gebüh­ren­be­frei­ung ist dabei auch egal, ob das Erst­ge­rät im Büro oder im Pri­vat­be­reich steht.