Kosten für den Schulweg der Kinder nicht abzugsfähig

Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule fahren, sind die Fahrtkosten weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Wenn Eltern ihre Kin­der in die Schu­le brin­gen, kön­nen sie die Fahrt­kos­ten nicht steu­er­lich gel­tend machen. Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz sieht in den Fahrt­kos­ten kei­ne Wer­bungs­kos­ten, weil sie durch die Unter­halts­pflicht der Eltern bedingt sind und nicht durch die Berufs­tä­tig­keit. Auch als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung kom­men die Kos­ten nicht in Fra­ge, weil sie eben nicht außer­ge­wöhn­lich sind, son­dern bei allen Eltern anfal­len.