Kindergeld für ein verheiratetes Kind

Zahlt ein verheiratetes Kind seinem Ehepartner Unterhalt, mindert der Unterhalt nicht die für die Einkunftsgrenze maßgeblichen Einkünfte des Kindes.

Der stän­di­ge Streit um die Ein­hal­tung der Grenz­be­trags­re­ge­lung beim Kin­der­geld könn­te durch das Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 bald ein Ende haben. Einst­wei­len gilt die Rege­lung aber wei­ter, und solan­ge gilt auch, dass die Unter­halts­leis­tun­gen eines ver­hei­ra­te­ten Kin­des an sei­nen Ehe­part­ner nicht die maß­geb­li­chen Ein­künf­te min­dern. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof im Fall eines ver­hei­ra­te­ten Stu­den­ten ent­schie­den.