Prüfung der Rentenbezüge startet in die zweite Phase

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern prüfen jetzt anhand von Rentenbezugsmitteilungen, welche Rentner bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben.

Seit dem Früh­jahr 2010 erhal­ten die Finanz­äm­ter Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lun­gen von den Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­gern und kön­nen damit prü­fen, ob die Ren­ten kor­rekt ver­steu­ert wur­den. Zunächst wur­den die­se mit den bereits abge­ge­be­nen Steu­er­erklä­run­gen abge­gli­chen. Im Sep­tem­ber beginnt die Finanz­ver­wal­tung in Nord­rhein-West­fa­len nun mit der Über­prü­fung der Rent­ner, die bis­her kei­ne Steu­er­erklä­rung abge­ge­ben haben; ande­re Bun­des­län­der wer­den ähn­lich ver­fah­ren. Wenn die Aus­wer­tung ergibt, dass Steu­ern zu zah­len sind, wer­den die Rent­ner auf­ge­for­dert, eine Steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben.