Ausschluss des Vorsteuerabzugs

Als Unternehmer können Sie auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze verzichten, so dass ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Als Unter­neh­mer steht Ihnen der Vor­steu­er­ab­zug zu, wenn Sie zur Zeit des Leis­tungs­be­zugs die Absicht hat­ten, die Ein­gangs­um­sät­ze für sol­che Aus­gangs­um­sät­ze zu ver­wen­den, die den Vor­steu­er­ab­zug nicht aus­schlie­ßen. Es reicht aus, dass Sie die Absicht haben, auf die Steu­er­frei­heit der Ver­wen­dungs­um­sät­ze zu ver­zich­ten. Die jewei­li­ge Absicht ist durch objek­ti­ve Anhalts­punk­te zu bele­gen.