Kassenzulassung ist kein Wirtschaftsgut
Der Vorteil der Kassenzulassung einer Vertragsarztpraxis ist untrennbar im Praxiswert enthalten, der damit in voller Höhe abschreibbar ist.
Orientiert sich der Kaufpreis für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz ausschließlich am Verkehrswert, ist im Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten. Mit dieser Entscheidung widersprach der Bundesfinanzhof dem Finanzamt, das einem Orthopäden die Hälfte der Abschreibung auf den Kaufpreis streichen wollte. Das Finanzamt war nämlich der Meinung, diese Hälfte entfalle auf den Vorteil der Vertragsarztzulassung, der als separates immaterielles und nicht abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen sei. Die Richter sehen das aber anders, denn der Vorteil aus der Zulassung sei schließlich nicht separat wirtschaftlich zu verwerten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen