Neuer Anlauf zur Steuervereinfachung

Die Bundesländer haben eine Liste von Vorschlägen präsentiert, die die Steuervereinfachung weiter vorantreiben soll.

Das Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 ent­hält zwar nicht die umfas­sen­den Ver­ein­fa­chun­gen im Steu­er­recht, die der Name nahe­legt, aber die Bemü­hun­gen gehen offen­sicht­lich wei­ter. Die Län­der Hes­sen, Schles­wig-Hol­stein, Rhein­land-Pfalz und Bre­men haben näm­lich nach wei­te­ren Mög­lich­kei­ten zur Steu­er­ver­ein­fa­chung gesucht und jetzt eine Lis­te von zehn Vor­schlä­gen vor­ge­legt, die womög­lich schon bald in einen Geset­zes­ent­wurf ein­flie­ßen könn­ten.

  • Die Behin­der­ten-Pausch­be­trä­ge wer­den um 30 bis 50 % erhöht und sol­len dafür zukünf­tig alle krank­heits- und behin­de­rungs­be­ding­ten Auf­wen­dun­gen abgel­ten. Ein Ein­zel­nach­weis der Kos­ten bleibt natür­lich wei­ter­hin mög­lich.

  • Die Kos­ten für Pfle­ge­leis­tun­gen und ärzt­li­che Betreu­ung sol­len nicht mehr künst­lich in die Berei­che Pfle­ge, Unter­kunft und Ver­pfle­gung auf­ge­split­tet wer­den müs­sen.

  • Künf­tig sol­len nur noch Unter­halts­zah­lun­gen an Bedürf­ti­ge im Inland steu­er­lich abge­zo­gen wer­den kön­nen.

  • Der Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag soll in drei sepa­ra­te Pausch­be­trä­ge für Fahrt­kos­ten (560 Euro), Com­pu­ter (140 Euro) und sons­ti­ge Wer­bungs­kos­ten (300 Euro) auf­ge­teilt wer­den.

  • Arbeit­ge­ber­leis­tun­gen zur Kin­der­be­treu­ung sol­len ana­log dem Son­der­aus­ga­ben­ab­zug nur noch zu zwei Drit­teln und bis maxi­mal 4.000 Euro pro Kind steu­er­frei sein.

  • Die Frei­gren­ze für Sach­be­zü­ge in Höhe von 44 Euro pro Monat soll gestri­chen wer­den.

  • Die Arbeit­neh­mer-Spar­zu­la­ge soll in die Alters­vor­sor­ge­zu­la­ge inte­griert wer­den.

  • Bei der Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­ker­rech­nun­gen soll ein Sockel­be­trag von 300 Euro ein­ge­führt wer­den, bis zu dem Rech­nungs­be­trä­ge unbe­rück­sich­tigt blei­ben.

  • Die teil­wei­se Steu­er­be­frei­ung der Initia­to­ren­ver­gü­tung (sog. Car­ri­ed Inte­rest) bei Pri­va­te Equi­ty-Fonds wird gestri­chen.

  • Der Ver­lust­ab­zug bei beschränk­ter Haf­tung soll ver­ein­facht wer­den, indem die ent­spre­chen­de Vor­schrift vom Han­dels­recht ent­kop­pelt und nur noch an die Steu­er­bi­lanz ange­lehnt wird.

Wann und ob die­se Vor­schlä­ge über­haupt in Geset­zes­form gegos­sen wer­den, ist der­zeit noch völ­lig unklar. Da aber auch vie­le Ände­run­gen im Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 auf eine ver­gleich­ba­re Initia­ti­ve zurück­ge­hen und an der neu­en Lis­te Län­der­re­gie­run­gen aller Par­tei­en betei­ligt waren, besteht eine gute Chan­ce, dass der Groß­teil die­ser Lis­te im kom­men­den Jahr in gel­ten­des Recht umge­setzt wird.