Excel-Tabelle ersetzt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Handschriftliche Notizen in eine Excel-Tabelle zu übertragen ersetzt nicht die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

Ent­schei­dun­gen zum The­ma Fahr­ten­buch gibt es mitt­ler­wei­le fast wie Sand am Meer. Trotz­dem gibt es immer wie­der Streit dar­um, wie ein Fahr­ten­buch genau aus­zu­se­hen hat. Im aktu­ells­ten Fall hat der Bun­des­fi­nanz­hof eine Revi­si­on abge­wie­sen, in der der Klä­ger sein Fahr­ten­buch mit Excel auf der Grund­la­ge hand­schrift­li­cher Noti­zen geführt hat. Das erfüllt aber nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs ganz ein­deu­tig nicht die von der Recht­spre­chung gefor­der­ten Anfor­de­run­gen an ein ord­nungs­ge­mä­ßes Fahr­ten­buch, weil eben eine Mani­pu­la­ti­on hin­sicht­lich der gefah­re­nen Kilo­me­ter zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann.