Excel-Tabelle ersetzt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Handschriftliche Notizen in eine Excel-Tabelle zu übertragen ersetzt nicht die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs
Entscheidungen zum Thema Fahrtenbuch gibt es mittlerweile fast wie Sand am Meer. Trotzdem gibt es immer wieder Streit darum, wie ein Fahrtenbuch genau auszusehen hat. Im aktuellsten Fall hat der Bundesfinanzhof eine Revision abgewiesen, in der der Kläger sein Fahrtenbuch mit Excel auf der Grundlage handschriftlicher Notizen geführt hat. Das erfüllt aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ganz eindeutig nicht die von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, weil eben eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR