Einkommensteuer für Todesjahr ist keine Nachlassverbindlichkeit

Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass die Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.

Wie schon das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen hat jetzt auch das Finanz­ge­richt Müns­ter ent­schie­den, dass die Ein­kom­men­steu­er für das Todes­jahr des Erb­las­sers bei der Erb­schaft­steu­er nicht als Nach­lass­ver­bind­lich­keit abzieh­bar ist.