Dauerhaft höhere Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel soll eine Gesetzesänderung die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung dauerhaft bei 500.000 Euro festschreiben.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes wurde die Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen die Umsatzsteuer nach der Ist-Besteuerung abführen können, ab Mitte 2009 auf 500.000 Euro angehoben. Diese höhere Umsatzgrenze ist allerdings bis Ende 2011 befristet und würde daher schon in wenigen Monaten wieder auf den alten Wert von 250.000 Euro sinken. Die Regierungskoalition will dies nun aber noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verhindern und plant ein Gesetz, mit dem die höhere Umsatzgrenze dauerhaft festgeschrieben wird.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer