Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen

Ein Finanzgericht hat wegen Zweifel an der Gesetzesänderung zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Nach­dem der Bun­des­fi­nanz­hof im letz­ten Jahr fest­ge­stellt hat, dass Zin­sen auf Steu­er­erstat­tun­gen nicht steu­er­pflich­tig sein kön­nen, hat der Fis­kus prompt eine Recht­spre­chungs­än­de­rung ver­an­lasst, nach der die Zin­sen wei­ter als steu­er­pflich­ti­ge Kapi­tal­erträ­ge gel­ten. Die­se Ände­rung hat­te das Finanz­ge­richt Müns­ter noch im letz­ten Jahr zunächst abge­seg­net, weil die Geset­zes­än­de­rung ledig­lich eine Rechts­la­ge wie­der her­stellt, die davor auch schon bestan­den hat. Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf hat nun aber mehr Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit der Steu­er­pflicht geäu­ßert und daher dem Klä­ger die Aus­set­zung der Voll­zie­hung bewil­ligt. Gegen bei­de Ent­schei­dun­gen ist nun die Revi­si­on beim Bun­des­fi­nanz­hof anhän­gig.