Angaben in der elektronischen Lohnsteuerkarte prüfen

Alle Arbeitnehmer erhalten in diesen Wochen ein Schreiben vom Finanzamt mit ihren Daten für die ab nächstem Jahr gültige elektronsiche Lohnsteuerkarte.

Vor­aus­sicht­lich zwi­schen Mit­te Okto­ber und Mit­te Novem­ber erhal­ten alle Arbeit­neh­mer ein Schrei­ben vom Finanz­amt mit den gül­ti­gen Merk­ma­len für den Lohn­steu­er­ab­zug ab 2012 im neu ein­ge­führ­ten ELS­tAM-Ver­fah­ren. Stim­men die Anga­ben nicht, so müs­sen die Ände­run­gen beim zustän­di­gen Finanz­amt bean­tragt wer­den. Dazu kön­nen Sie auf der Rück­sei­te des Schrei­bens die erfor­der­li­chen Kor­rek­tu­ren vor­neh­men und an das Finanz­amt sen­den. Weil die Finanz­ver­wal­tung mit erhöh­tem Publi­kums­ver­kehr in den Finanz­äm­tern rech­net, emp­fiehlt sie, die­se Kor­rek­tu­ren per Post ein­zu­rei­chen. Übri­gens müs­sen jetzt auch Anträ­ge auf Lohn­steu­er­ermä­ßi­gung für 2012 neu gestellt wer­den. In 2011 war das nicht not­wen­dig, weil die Lohn­steu­er­kar­te 2010 mit dar­in ein­ge­tra­ge­nen Frei­be­trä­gen wei­ter gül­tig war.