Fahrtaufwendungen als besondere Ausbildungskosten abziehbar

Beim Kindergeld können Fahrtkosten des Kindes als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.

Auf­wen­dun­gen für Fahr­ten Ihres Kin­des zwi­schen der Woh­nung am Aus­bil­dungs­ort und der Aus­bil­dungs­stel­le kön­nen als beson­de­re Aus­bil­dungs­kos­ten berück­sich­tigt wer­den. Genau­so ver­hält es sich mit Auf­wen­dun­gen für Fahr­ten Ihres Kin­des von und zu Ihrem Haus­halt als Kin­der­geld­be­rech­tig­tem.