Doppelte Haushaltsführung bei langem Weg zur Arbeitsstätte

Auch bei einer großen Entfernung zwischen der Zweitwohnung und der Arbeitsstätte ist noch eine doppelte Haushaltsführung möglich.

Eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung ist auch bei einer gro­ßen Ent­fer­nung zwi­schen Arbeits­stät­te und Zweit­woh­nung mög­lich. Mit die­sem Urteil gab das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf einer Ange­stell­ten recht, die sich am Beschäf­ti­gungs­ort eine Zweit­woh­nung zuleg­te. Nach­dem ihr Arbeit­ge­ber sei­nen Fir­men­sitz in eine ande­re Stadt ver­leg­te, muss­te sie jeden Tag 141 km zur Arbeit fah­ren. Das Finanz­amt ver­wei­ger­te dar­auf­hin den Steu­er­ab­zug für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung, weil sich die Zweit­woh­nung nicht wie vom Gesetz gefor­dert am Beschäf­ti­gungs­ort befin­det. Nach Mei­nung des Gerichts muss sich die Woh­nung jedoch nur so weit im Ein­zugs­be­reich der Arbeits­stät­te befin­den, dass ein täg­li­ches Auf­su­chen mög­lich ist.