Musterverfahren zur Berechnungsgrundlage bei der 1 %-Regelung

Der Bundesfinanzhof muss jetzt prüfen, ob auch Gebrauchtwagen bei der 1 %-Regelung generell mit dem Listenneupreis anzusetzen sind.

Die Besteue­rung von Fir­men­wa­gen steht auf dem Prüf­stand. Der Bund der Steu­er­zah­ler teilt mit, dass beim Bun­des­fi­nanz­hof ein Mus­ter­ver­fah­ren anhän­gig ist, mit dem geprüft wer­den soll, ob die Ver­wen­dung des Brut­to­lis­ten­prei­ses als Berech­nungs­grund­la­ge für die 1 %-Rege­lung recht­mä­ßig ist. In dem Ver­fah­ren geht es um die Höhe des pri­va­ten Nut­zungs­vor­teils für einen Gebraucht­wa­gen. Ein­sprü­che beim Finanz­amt ruhen auf­grund die­ses Ver­fah­rens nun zwangs­läu­fig.