Solidaritätszuschlag beim Körperschaftsteuerguthaben

Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt mit der Frage befassen, wie mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben zu verfahren ist.

Bei der Umstel­lung vom Steu­er­an­rech­nungs- auf das Halb­ein­künf­te­ver­fah­ren wur­de nur die Aus­zah­lung des Kör­per­schaft­steu­er­gut­ha­bens gere­gelt, nicht aber die Aus­zah­lung des dar­auf ent­fal­len­den Soli­da­ri­täts­zu­schlags. Die­ses Pro­blem war bereits mehr­fach in der Dis­kus­si­on und liegt jetzt dem Bun­des­fi­nanz­hof vor. Weil der kei­ne Rechts­grund­la­ge für eine ver­fas­sungs­kon­for­me Geset­zes­aus­le­gung sieht, hat er die Fra­ge nun dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt vor­ge­legt.