Ansparabschreibung für ausländische Betriebsstätte

Zumindest die früher mögliche Ansparabschreibung ist auch für in einer ausländischen Betriebsstätte genutzte Wirtschaftsgüter möglich.

Nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs kann eine Ans­parab­schrei­bung auch für Wirt­schafts­gü­ter gebil­det wer­den, die für eine Betriebs­stät­te im Aus­land ange­schafft wer­den. Lei­der gilt dies nur für Alt­fäl­le, denn inzwi­schen wur­de die Ans­parab­schrei­bung durch den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag ersetzt, der expli­zit eine Ver­wen­dung des Wirt­schafts­guts im Inland vor­schreibt.