Einbringung einer privaten Verbindlichkeit als Gestaltungsmodell

Mit einem interessanten Modell lassen sich Darlehenszinsen für ein privat genutztes Haus zumindest teilweise steuerlich geltend machen.

Ein inter­es­san­tes Steu­er­spar­mo­dell hat jetzt der Bun­des­fi­nanz­hof abge­seg­net: Ein Immo­bi­li­en­be­sit­zer über­trug ein ver­mie­te­tes Mehr­fa­mi­li­en­haus an eine ver­mö­gens­ver­wal­ten­de Gesell­schaft, deren Gesell­schaf­ter er und sei­ne Ehe­frau sind. Im Gegen­zug über­nahm die Gesell­schaft die auf der Immo­bi­lie las­ten­den Dar­le­hen, zu denen auch zwei Dar­le­hen gehö­ren, mit denen ein ande­res, pri­vat genutz­tes Gebäu­de finan­ziert wur­de. Damit wird für die bis­her nicht abzieh­ba­ren pri­va­ten Schuld­zin­sen ein neu­er Ver­an­las­sungs­zu­sam­men­hang geschaf­fen: Sie sind nun durch die Ver­mie­tung ver­an­lasst und zumin­dest teil­wei­se steu­er­lich abzugs­fä­hig.