Steuerprüfer des Bundes erhalten Rüge vom Bundesrechnungshof

Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat es wenig gebracht, dass für die Betriebsprüfung nicht mehr allein die Länder zuständig sind.

Betriebs­prü­fun­gen sind für Unter­neh­men nie ein erfreu­li­ches The­ma. Nun hat auch der Bund mit dem The­ma zu kämp­fen, denn der Bun­des­rech­nungs­hof hat den Steu­er­prü­fern des Bun­des ein schlech­tes Zeug­nis aus­ge­stellt: Von 2006 bis 2011 habe das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern nur in drei Fäl­len selbst die Initia­ti­ve für eine Betriebs­prü­fung ergrif­fen. Aller­dings sei es in allen drei Fäl­len um den­sel­ben Kon­zern gegan­gen, und selbst dabei muss­te erst der Rech­nungs­hof das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um um eine Prü­fung durch das Bun­des­zen­tral­amt bit­ten.

Neben der Pas­si­vi­tät der Bun­des­steu­er­prü­fer kri­ti­siert der Rech­nungs­hof auch die schlech­te Zusam­men­ar­beit mit den Län­dern, die bis 2006 noch allein für die Steu­er­prü­fung zustän­dig waren. Wich­ti­ge Daten aus den Län­dern wür­den beim Bund ent­we­der gar nicht oder nur unvoll­stän­dig ankom­men. Ob der Bericht zu einer Ände­rung führt, steht in den Ster­nen: Bis­her wur­den die Kas­san­dra­ru­fe des Bun­des­rech­nungs­hofs von der Poli­tik min­des­tens eben­so oft igno­riert wie sie auf­ge­grif­fen wur­den.