Bundesrechnungshof will Änderung für Land- und Forstwirte
Der Bundesrechnungshof fordert deutliche Änderungen bei der pauschalen Besteuerung von Land- und Forstwirten.
Der Bundesrechnungshof hat sich mit der Besteuerung der Land- und Forstwirte befasst und sieht dort erhebliche Defizite bei der pauschalen Besteuerung. Hauptursache für die festgestellten Mängel sei die nicht mehr zeitgemäße Anbindung der Gewinnfeststellung an die Einheitsbewertung. Der steuerliche Gewinn wird dabei anhand von gesetzlich geregelten Durchschnittswerten ermittelt, sodass Einnahmen und Ausgaben lediglich pauschal berücksichtigt werden.
Im Vergleich mit allgemein anerkannten Schätzungsmethoden fielen die steuerlichen Gewinne, die sich aus einer Ermittlung nach Durchschnittswerten ergeben, durchgehend zu niedrig aus, meinen die Rechnungsprüfer des Bundes. Um eine zielgenauere Förderung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei gleichzeitiger Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung zu erreichen, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Grundlage der tatsächlich erzielten Betriebseinnahmen. Von diesen wären Betriebsausgaben pauschal in Höhe festgelegter Prozentsätze der Betriebseinnahmen abzuziehen. Dadurch wären die Betriebe wie bisher von der Pflicht befreit, ihre Ausgaben aufzuzeichnen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer