Ergänzung: Sachbezugswerte 2012

In diesem Jahr ist ein Frühstück mit 1,57 Euro anzusetzen, und der Sachbezugswert für die Komplettverpflegung für einen Tag beträgt 7,30 Euro.

Die letz­te Aus­ga­be ent­hält einen Druck­feh­ler bei den Sach­be­zugs­wer­ten 2012: Bit­te beach­ten Sie, dass der kalen­der­täg­li­che Sach­be­zugs­wert 2012 für ein Früh­stück nicht 1,60 Euro, son­dern unver­än­dert nur 1,57 Euro beträgt.

Außer­dem füh­ren die Run­dungs­re­geln dazu, dass in die­sem Jahr noch ein zusätz­li­cher Tages­wert zu berech­nen ist. Die Sach­be­zugs­wer­te wer­den näm­lich jedes Jahr neu in der Sozi­al­ver­si­che­rungs­ent­gelt­ver­ord­nung fest­ge­legt, die aller­dings jeweils nur die Sach­be­zugs­wer­te für einen Monat nennt. Für freie Ver­pfle­gung wer­den dabei nicht nur der Gesamt­be­trag (219 Euro in 2012) son­dern auch die drei Teil­be­trä­ge für Früh­stück (47 Euro in 2012) sowie Mit­tag- und Abend­essen (jeweils 86 Euro in 2012) aus­ge­wie­sen.

Dane­ben ent­hält die Ver­ord­nung auch noch eine Anlei­tung zur Berech­nung der Tages­wer­te. Dafür müs­sen die Monats­wer­te durch 30 geteilt und dann kauf­män­nisch auf zwei Stel­len nach dem Kom­ma gerun­det wer­den. Weil in die­sem Jahr bei der Berech­nung der Tages­wer­te alle drei Teil­be­trä­ge (1,57 Euro für ein Früh­stück, 2,87 Euro für ein Mit­tag- oder Abend­essen) auf­ge­run­det wer­den müs­sen, führt deren Addi­ti­on zu einem Run­dungs­feh­ler. Für die Kom­plett­ver­pfle­gung mit einem Früh­stück, Mit­tag­essen und Abend­essen an einem Tag ist also nicht die Sum­me der Ein­zel­be­trä­ge (1,57 + 2,87 + 2,87 = 7,31) anzu­set­zen, son­dern ein Drei­ßigs­tel des Gesamt­mo­nats­be­trags (219 : 30 = 7,30). Zudem ist bei der Divi­si­on des Gesamt­be­trags in die­sem Jahr gar kei­ne Run­dung not­wen­dig.