Gehaltsverzicht eines Geschäftsführers

Der Gehaltsverzicht eines Geschäftsführers und seine Beschränkung auf die Gewinntantieme führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Der Geschäfts­füh­rer einer not­lei­den­den GmbH hat­te es gut gemeint. Er ver­zich­te­te auf sein lau­fen­des Gehalt. Nur die Gewinn­tan­tie­me blieb unan­ge­tas­tet. Das wur­de sein Ver­häng­nis. Die Zah­lung einer Tan­tie­me sah der Bun­des­fi­nanz­hof als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung an. Trotz ihrer schlech­ten finan­zi­el­len Situa­ti­on muss­te die GmbH beträcht­li­che Steu­ern ent­rich­ten. Sei­en Sie also sehr vor­sich­tig mit einer rei­nen Tan­tie­men­ver­gü­tung, vor allem für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer.