Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.

Auch zum 1. Janu­ar 2012 wer­den die Pausch- und Höchst­be­trä­ge für die steu­er­li­che Aner­ken­nung von Umzugs­kos­ten wie­der ange­ho­ben, und zwar deut­lich. So steigt der Höchst­be­trag für die Aner­ken­nung umzugs­be­ding­ter Unter­richts­kos­ten für ein Kind auf 1.657 Euro (+ 40 Euro). Die Pausch­be­trä­ge für sons­ti­ge Umzugs­aus­la­gen betra­gen für Ver­hei­ra­te­te nun 1.314 Euro (+ 31 Euro) und für Ledi­ge 657 Euro (+ 16 Euro). Für jede wei­te­re Per­son mit Aus­nah­me des Ehe­gat­ten erhö­hen sich die Beträ­ge um 289 Euro (+ 6 Euro).