Steueridentifikationsnummer ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hält die Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer für verfassungskonform.

Die Zutei­lung der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die damit ver­bun­de­ne Daten­spei­che­rung bei der Finanz­ver­wal­tung sind nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­hofs ver­fas­sungs­kon­form. Ins­be­son­de­re sei die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mit dem Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung ver­ein­bar.