Berufliche Veranlassung des Umzugs nach der Eheschließung

Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen.

Erfolgt ein Umzug von getrenn­ten Wohn­or­ten in eine gemein­sa­me Fami­li­en­woh­nung auf­grund der Ehe­schlie­ßung, so ist die beruf­li­che Ver­an­las­sung des Umzugs für jeden Ehe­gat­ten getrennt zu prü­fen. Ent­schei­dend dabei ist, dass bei dem Umzug für jeden eine arbeits­täg­li­che Fahr­zeit­er­spar­nis von min­des­tens einer Stun­de fest­steht. Damit ist die beruf­li­che Ver­an­las­sung belegt. Dann kommt dem Umstand, dass der Umzug zumin­dest von der Grün­dung des gemein­sa­men Haus­halts beein­flusst war, kei­ner­lei Bedeu­tung zu.