Grundstücksübertragung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.

Grund­stücks­über­tra­gun­gen zwi­schen Part­nern einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft sind nicht von der Grund­er­werb­steu­er befreit. Damit besteht ein deut­li­cher Unter­schied zur Grund­stücks­über­tra­gung zwi­schen Part­nern einer Ehe im Sin­ne des bür­ger­li­chen Rechts: Eine Grund­stücks­über­tra­gung zwi­schen Part­nern einer Ehe im Sin­ne des bür­ger­li­chen Rechts ist näm­lich von der Grund­er­werb­steu­er befreit. Die­se Steu­er­be­frei­ung ist aus­drück­lich gesetz­lich gere­gelt. Die gesetz­li­che Rege­lung ( § 3 Nr. 4 GrEStG ) ist ein­deu­tig und bedarf kei­ner Aus­le­gung. Eine Über­tra­gung auf eine nicht­ehe­li­che Lebens­ge­mein­schaft ist nicht mög­lich. Dar­in liegt auch kein Ver­stoß gegen das Grund­ge­setz. Das Grund­ge­setz for­dert gera­de kei­ne über­ein­stim­men­den steu­er­recht­li­chen Rege­lun­gen für Ehe und nicht­ehe­li­che Lebens­ge­mein­schaft.