Deutschland soll Umsatzsteuer auf Kunstgegenstände ändern

Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, zukünftig für Kunstgegenstände den vollen Umsatzsteuersatz zu verlangen.

Der­zeit gilt in Deutsch­land für den Ver­kauf oder die Ver­mie­tung von Kunst­ge­gen­stän­den und Samm­lungs­stü­cken der ermä­ßig­te Umsatz­steu­er­satz. Die EU-Kom­mis­si­on hat Deutsch­land nun förm­lich auf­ge­for­dert, die­se Vor­schrift ent­spre­chend zu ändern, weil sie mit dem EU-Recht unver­ein­bar ist. Die Vor­schrif­ten der EU ent­hal­ten ein Ver­zeich­nis der Gegen­stän­de und Dienst­leis­tun­gen, auf die die Mit­glied­staa­ten einen ermä­ßig­ten Steu­er­satz anwen­den dür­fen. In die­sem Ver­zeich­nis sind Kunst­ge­gen­stän­de und Samm­lungs­stü­cken aller­dings nicht ent­hal­ten. Der Bun­des­re­gie­rung blei­ben nun zwei Mona­te Zeit für eine Reak­ti­on, dann kann die EU-Kom­mis­si­on beim Euro­päi­schen Gerichts­hof kla­gen.