Vermietung mit Verkaufsabsicht

Eine Vermietung mit Verkaufsabsicht führt nicht automatisch dazu, dass der Werbungskostenabzug wegfällt.

Die mit der Ver­mie­tung einer Immo­bi­lie ver­bun­de­nen Kos­ten sind auch dann als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar, wenn die Immo­bi­lie bereits ver­kauft wer­den soll, aber auf Wunsch des poten­ti­el­len Käu­fers zunächst an die­sen ver­mie­tet wird. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass bei einer ver­trags­ge­mä­ßen Abwick­lung ein Über­schuss der Ein­nah­men über die Wer­bungs­kos­ten anfal­len wür­de. Mit die­ser Ent­schei­dung gab das Finanz­ge­richt Müns­ter einer Immo­bi­li­en­be­sit­ze­rin recht, bei der letzt­lich doch ein Wer­bungs­kos­ten­über­schuss ent­stand, weil der vor­ge­se­he­ne Käu­fer in betrü­ge­ri­scher Absicht gehan­delt hat­te.