Werbungskostenabzug für eine Arbeitsecke

Die Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten.

Ob auch die Kos­ten für eine Arbeits­ecke im Wohn­zim­mer als häus­li­ches Arbeits­zim­mer steu­er­lich abzieh­bar ist, bleibt wei­ter umstrit­ten. Das Finanz­ge­richt Sach­sen hat einem Leh­rer den ent­spre­chen­den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug ver­wei­gert und sich damit der Ansicht des Finanz­ge­richts Baden-Würt­tem­berg ange­schlos­sen. Dage­gen hat­te das Finanz­ge­richt Köln kei­ne Pro­ble­me damit, Mie­te und ande­re Kos­ten für das Wohn­zim­mer mit der Arbeits­ecke antei­lig zu berück­sich­ti­gen. Das letz­te Wort hat jetzt der Bun­des­fi­nanz­hof, denn das Finanz­ge­richt hat wegen der unein­heit­li­chen Recht­spre­chung die Revi­si­on zuge­las­sen.