Vereinfachte Bilanzregeln für Kleinunternehmen

Kleinunternehmer sollen schon bald von diversen Pflichten bei der Bilanzierung entlastet werden.

Der Rat der EU-Wirt­schafts- und Finanz­mi­nis­ter hat die Micro-Richt­li­nie ver­ab­schie­det, die beson­ders Klein­un­ter­neh­men von büro­kra­ti­schen Vor­ga­ben bei der Erstel­lung von Bilan­zen ent­las­ten soll. Die Richt­li­nie, die Deutsch­land jetzt noch in natio­na­les Recht umset­zen muss, erlaubt Klein­un­ter­neh­men, auf den umfang­rei­chen Anhang zur Bilanz zu ver­zich­ten. Außer­dem ist die Offen­le­gung der Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen von Klein­un­ter­neh­men gegen­über der Öffent­lich­keit nicht mehr zwin­gend erfor­der­lich. Statt­des­sen dür­fen die EU-Staa­ten fest­le­gen, dass es aus­reicht, wenn die Klein­be­trie­be ihre Jah­res­ab­schlüs­se nur noch an ein Regis­ter über­sen­den, wo sie nur bei Nach­fra­ge an Drit­te her­aus­ge­ge­ben wer­den. Von den Befrei­un­gen sol­len Unter­neh­men pro­fi­tie­ren, die min­des­tens zwei der fol­gen­den drei Schwel­len­wer­te unter­schrei­ten: 350.000 Euro Bilanz­sum­me, 700.000 Euro Jah­res­um­satz und zehn Mit­ar­bei­ter.