Automatische Datenlieferung an das Finanzamt

Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.

Im Lauf der letz­ten Jah­re haben Geset­zes­än­de­run­gen immer mehr Behör­den und ande­re Insti­tu­tio­nen ver­pflich­tet, jedes Jahr Daten über gezahl­te Leis­tun­gen und ande­re steu­er­rele­van­te Daten an die Finanz­be­hör­den zu mel­den. Die Mel­de­pflich­ten sind mitt­ler­wei­le so zahl­reich, dass man leicht den Über­blick ver­lie­ren kann. Wel­che öffent­li­chen Insti­tu­tio­nen inzwi­schen regel­mä­ßig elek­tro­nisch Daten an die Finanz­be­hör­den mel­den, geht aus einer Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Anfra­ge aus dem Bun­des­tag her­vor.

  • Kran­ken­kas­sen: Mit dem elek­tro­ni­schen Beschei­ni­gungs­ver­fah­ren über­mit­teln zum Bei­spiel die gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen unter ande­rem die Höhe der Bei­trä­ge zur Basis­kran­ken- und gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung, wenn eine ent­spre­chen­de Ein­wil­li­gung des Steu­er­zah­lers vor­liegt. Die­se Daten wur­den dem Finanz­amt erst­mals für das Jahr 2010 über­mit­telt.

  • Ries­ter-Ren­te: Im Rah­men des Ries­ter-Ver­fah­rens müs­sen die zustän­di­gen Stel­len (z. B. Besol­dungs­stel­len) die Daten zur Über­prü­fung der Gewäh­rung der steu­er­li­chen För­de­rung sowie zur Ermitt­lung des Min­destei­gen­bei­trags an die Finanz­ver­wal­tung über­mit­teln. Die Über­mitt­lung erfolgt seit 2002, aller­dings auch hier nur, wenn eine ent­spre­chen­de Ein­wil­li­gung des Steu­er­zah­lers vor­liegt.

  • Ren­ten: Mit dem Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lungs­ver­fah­ren über­mit­teln die Trä­ger der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung und ande­re Trä­ger von Alters­si­che­rungs­sys­te­men unter ande­rem den Betrag der Leib­ren­ten und ande­rer Leis­tun­gen, der an jeden Steu­er­zah­ler aus­ge­zahlt wur­de. Auch wenn die Über­mitt­lung erst mit etwas Ver­zö­ge­rung ins Lau­fen kam, wur­den die Daten hier rück­wir­kend ab dem Jahr 2005 über­mit­telt, also seit Inkraft­tre­ten des Alters­ein­künf­te­ge­set­zes.

  • Lohn­er­satz­leis­tun­gen: Die Trä­ger von Sozi­al­leis­tun­gen, wie die Bun­des­agen­tur für Arbeit, die Kran­ken­kas­sen, die Eltern­geld­stel­len und die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten über­mit­teln Daten über Höhe und Dau­er der gewähr­ten Lohn­er­satz­leis­tun­gen, die dem Pro­gres­si­ons­vor­be­halt unter­lie­gen. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re das Arbeits­lo­sen­geld I, Kurz­ar­bei­ter­geld, Insol­venz­geld, Kran­ken­geld, Ver­letz­ten­geld und das Eltern­geld. Die­se Daten wur­den erst­mals am 28. Febru­ar 2012 für die in 2011 bezo­ge­nen Lohn­er­satz­leis­tun­gen über­mit­telt. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit hat im Rah­men eines Pilot­pro­jekts Daten über die von ihr in 2009 und 2010 aus­ge­zahl­ten Leis­tun­gen aller­dings schon zum 28. Febru­ar 2011 über­mit­telt.

Die­se Lis­te ist natür­lich nicht voll­stän­dig, weil sie nur öffent­li­che Insti­tu­tio­nen umfasst. Natür­lich bekommt die Finanz­ver­wal­tung auch noch ande­re Daten von ande­ren Stel­len gelie­fert. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel die elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung oder die Daten über einen bei der Bank beauf­trag­ten Frei­stel­lungs­auf­trag. Außer­dem ist abseh­bar, dass die Lis­te bald noch län­ger wird. So sol­len die Ban­ken ab 2013 beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) anhand der Steu­er­ident­num­mer des Kapi­tal­an­le­gers des­sen Kir­chen­steu­er­pflicht abfra­gen kön­nen und dann die Kir­chen­steu­er auto­ma­tisch ein­be­hal­ten.